Karlsruhe stärkt Richtervorbehalt bei Blutproben
01. Juli 2010, 11:00 Uhr · Quelle: dpa
Karlsruhe (dpa) - Polizisten haben es künftig schwerer von möglichen Alkoholsündern Blutproben anzuordnen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Somit müssen Beamten künftig zumindest versuchen, die gesetzlich vorgesehene Genehmigung der Blutentnahme durch einen Richter zu bekommen, heißt es in einem veröffentlichten Beschluss. Hierauf dürfe nur verzichtet werden, wenn ansonsten der Untersuchungserfolg konkret gefährdet wäre. Eine generelle Berufung auf «Gefahr im Verzug» sei nicht zulässig.