Karlsruhe (dpa) - Polizisten haben es künftig schwerer von möglichen Alkoholsündern Blutproben anzuordnen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Somit müssen Beamten künftig zumindest versuchen, die gesetzlich vorgesehene Genehmigung der Blutentnahme durch einen Richter zu bekommen, ...

Kommentare

(2) k293295 · 01. Juli 2010
Die Blutprobe ist ohnehin unnötig. Schon seit Jahren gibt es die Möglichkeit, aus einer Urinprobe den Alkoholwert fehlerfrei zu bestimmen. Jeder Arzt im Krankenhaus, der GEGEN den Willen des Betroffenen eine Blutpobe abnimmt, verstößt gegen den Hippokratischen Eid und macht sich der Körperverletzung schuldig. Da zählt auch kein Notstand. Die Polizei kann einem normalen Arzt keine Anweisungen geben, und das lernt jeder Medizin-Student während seines Sutdiums.
(1) FichtenMoped · 01. Juli 2010
Das wird auch mit ein Grund sein, weswegen von der Polizei gefordert wird das Testergebniss des Alkomaten alleiniges als Beweismittel zuzulassen. Ich halte das für sehr undurchsichtig, denn bei einem Defekt des Geräts oder Vertauschen von den Ergebnissen hat der Beschuldigte keine Chance. News: 'künftig schwerer'? Ich halte es für richtig, dass ein gesetzlich vorgesehene Genehmigung auch tatsächlich eingeholt wird, so wie es vergesehen ist. Komisch, dass dieses wohl oft nicht gemacht wurde.
 
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