Karlsruhe stärkt Arbeitnehmerrechte bei Privatisierungen
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Arbeitnehmern bei der Privatisierung öffentlicher Unternehmen gestärkt. Beim Übergang des Arbeitsvertrags auf ein Privatunternehmen muss den Arbeitnehmern ein Widerspruchsrecht eingeräumt werden, entschied das Gericht. Ansonsten sei das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes verletzt. Konkret erklärten die Richter eine hessische Regelung bei der Privatisierung der Universitätskliniken in Gießen und Marburg für verfassungswidrig.