Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Arbeitnehmern bei der Privatisierung öffentlicher Unternehmen gestärkt. Beim Übergang des Arbeitsvertrags auf ein Privatunternehmen muss den Arbeitnehmern ein Widerspruchsrecht eingeräumt werden, entschied das Gericht. Ansonsten sei ...