Karlsruhe spricht: Scheitern der BSW mit Klagen zum Wahlrecht
Das Bundesverfassungsgericht hat die Organklagen des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gegen das Bundestagswahlrecht als unzulässig verworfen. Die Partei war bei der letzten Bundestagswahl an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert und suchte juristische Unterstützung für ihre Anliegen. Sie warf dem Bundestag vor, dass es keinen schnellen Rechtsbehelf gibt, um bei Zweifeln am Wahlergebnis eine umgehende Neuauszählung zu erwirken. Darüber hinaus forderte sie eine Änderung im Bundeswahlgesetz hinsichtlich der Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel.
Das Verfassungsgericht entschied jedoch, dass die BSW nicht ausreichend begründen konnte, wie ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt worden sein könnte. Mit diesen Klagen versuchte die Partei, die Spielregeln der politischen Landschaft zu ihren Gunsten zu ändern, jedoch ohne Erfolg vor dem obersten Gericht.

