
Das Bundesverfassungsgericht hat die Organklagen des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gegen das Bundestagswahlrecht als unzulässig verworfen. Die Partei war bei der letzten Bundestagswahl an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert und suchte juristische Unterstützung für ihre Anliegen. Sie warf dem
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