Karlsruhe hebt Triage-Regelungen wegen verfassungswidriger Eingriffe auf
Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Triage bei der medizinischen Behandlung für nichtig erklärt, da es an der erforderlichen Bundeskompetenz für diese Bestimmungen mangelt. Diese Entscheidung resultiert aus dem Erfolg zweier Verfassungsbeschwerden von Notfall- und Intensivmedizinern, die gegen die im Jahr 2022 vom Bundestag beschlossene Neuregelung geklagt hatten.
Im Zentrum der Kritik stand insbesondere das Verbot einer nachträglichen Triage ('ex post'), das es Ärzten untersagt, die Behandlung eines Patienten mit geringer Überlebenschance zugunsten eines Patienten mit besserer Prognose abzubrechen. Die Kläger argumentierten, dass dieses Verbot die Berufsfreiheit der Ärzte einschränke und das ärztliche Berufsethos verletze, da es den Medizinern die Möglichkeit nehme, in Notsituationen die größtmögliche Zahl an Menschenleben zu retten.
Das Gericht betonte, dass in die Berufsfreiheit der Ärzte eingegriffen werde, da deren Entscheidungen über das 'Ob' und 'Wie' einer Heilbehandlung ein zentraler Bestandteil ihrer therapeutischen Verantwortung seien. Solche Eingriffe seien verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, weshalb die angefochtenen Vorgaben für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt wurden.

