Karlsruhe erhöht Hürden für Untreue-Urteile

Karlsruhe (dpa) - Für die Justiz wird es künftig schwerer, Manager wegen Untreue zu bestrafen. Das Bundesverfassungsgericht verschärfte am Mittwoch die Anforderungen für einen Schuldspruch und kippte damit gleichzeitig die Verurteilung mehrerer Ex-Manager wegen des Berliner Bankenskandals.

Nach dem Spruch der Richter muss der Schaden, den angeklagte Wirtschaftsbosse verursacht haben, künftig genauer benannt werden. Während die Hürden für einen Schuldspruch bei schwebenden Verfahren angehoben wurden, ist eine Auswirkung auf bereits abgeschlossene Verfahren aus Expertensicht eher unwahrscheinlich. (Az. 2 BvR 2559/08 u.a.)

Im Berliner Bankenskandal hoben die Karlsruher Richter Untreueurteile gegen den früheren Chef der Immobilienbank Berlin Hyp, Klaus Landowsky, und weitere Ex-Vorstände jedoch auf und verwiesen den Fall zurück ans Landgericht. Es sei nicht in ausreichend gesicherter Weise festgestellt worden, dass tatsächlich ein Schaden entstanden sei. Landowsky, zugleich langjähriger Berliner CDU- Fraktionschef, war 2007 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Er begrüßte den Karlsruher Entscheid. Die Verurteilung eines ehemaligen Siemens-Managers, der «schwarze Kassen» für Bestechungsgelder angelegt hatte, erklärten die Richter hingegen für verfassungsgemäß.

Untreue ist ein zentrales Delikt der Wirtschaftskriminalität. Nach der äußerst komplizierten Regelung können Täter bestraft werden, die fremdes Vermögen betreuen müssen, diese Pflicht schuldhaft verletzen und dadurch einen Vermögensschaden verursachen. Diese Bestimmung sei zwar grundsätzlich verfassungsgemäß, so die Richter, jedoch müssten die Gerichte bei der Ermittlung des Schadens die konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen feststellen.

Der renommierte Berliner Strafrechtler und Rechtsanwalt Nils Clemm geht davon aus, dass Gerichten künftig eine Verurteilung wegen Untreue schwerer fallen wird: «Vor allem bei kleineren Verfahren könnte der Nachweis der Untreue aufwendiger werden, weil zum konkreten Schadensnachweis unter Umständen teure Sachverständigengutachten erforderlich sind.»

Die Karlsruher Entscheidung könnte unter Umständen auch Auswirkungen auf Altfälle haben. Nach einer Vorschrift des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes können rechtskräftig verurteilte Täter die Wiederaufnahme ihres Verfahrens verlangen, wenn das Urteil auf einer verfassungswidrigen Auslegung eines Strafgesetzes beruht. Nach Einschätzung von Staatsanwälten genügen allerdings bereits jetzt die meisten Gerichtsentscheidungen den Anforderungen des Verfassungsgerichts.

Aus Sicht der Bundesregierung hat die Entscheidung keine unmittelbaren Folgen für die Gesetzgebung. Aktionärsschützer begrüßten den Beschluss. «Das Verfassungsgericht hat den bisherigen Umgang der Gerichte mit dem Straftatbestand der Untreue weitgehend bestätigt», sagte der Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, Marco Cabras. Lediglich der entstandene Schaden müsse künftig genauer erfasst werden.

Mit Blick auf den Berliner Bankenskandal bemängelte der Zweite Senat in Karlsruhe die Grundlage, auf der das Landgericht einen Vermögensschaden angenommen habe. Wenn Gerichte davon ausgingen, dass ein Schaden bereits bei der Bewilligung eines Kredits eintritt, müsse dies «in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise nach anerkannten Bewertungsverfahren» festgestellt werden. Bei komplexen Analysen müssten auch Sachverständige eingeschaltet werden. Daran habe es im Berliner Fall gefehlt.

Das Verfassungsgericht stellte zugleich klar, dass die Bewertung nicht zu beanstanden sei, wonach die Ex-Manager mit der Bewilligung eines zweifelhaften Kredites Pflichten verletzt hätten - «namentlich eine umfassende und sorgfältige Bonitätsprüfung vorzunehmen».

Neben Landowsky waren im März 2007 vier weitere Ex-Manager zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, acht Angeklagte wurden damals freigesprochen. Die Berlin Hyp, eine Tochter der damals mehrheitlich landeseigenen Bankgesellschaft Berlin, hatte laut Justiz Millionenkredite an den Immobilienkonzern Aubis trotz hoher Risiken bewilligt.

Die Bankenaffäre führte 2001 zum Bruch der CDU/SPD-Koalition im Abgeordnetenhaus und zum Sturz des Regierenden Bürgermeisters Eberhard Diepgen (CDU). Wegen riskanter Immobiliengeschäfte war der Finanzkonzern an den Rand des Zusammenbruchs geraten und musste vom Land mit Milliardenhilfe gerettet werden. Nach einer harten Sanierung wurde das Institut 2007 für 5,3 Milliarden Euro an die Sparkassen verkauft. Es heißt inzwischen Landesbank Berlin.

Urteile / Kriminalität / Untreue
11.08.2010 · 18:17 Uhr
[3 Kommentare]
 
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