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2: Habt ihr die News ganz gelesen? Es geht nur darum, daß das BVG die Untreue, die einem Angeklagten vorgeworfen wird, auch klar benannt werden kann (meist in einer präzisen Schadenssumme). Sicherlich wird man sich in einigen Fällen damit begnügen können eine gewisse Schadenssumme X zu beweisen, selbst wenn der Gesamtschaden noch größer ist - ob jemand 5 oder 7 Mrd € veruntreut, ist im Hinblick auf das Strafmaß dann wohl auch egal, weil es eh' Höchststrafe geben wird...