Kachelmann-Richter nicht befangen

Mannheim (dpa) - Der Fernsehmoderator Jörg Kachelmann ist mit den Befangenheitsanträgen gegen Richter in seinem Prozess wegen Vergewaltigung gescheitert. Das Gesuch sei zurückgewiesen worden, sagte sein Strafverteidiger Reinhard Birkenstock am Freitag der Nachrichtenagentur dpa.

Der Vergewaltigungsprozess gegen den Wettermoderator kann demnach am Montag wie geplant und mit gleicher Besetzung der Richterbank fortgesetzt werden.

Die Anwälte des 52-Jährigen hatten zum Prozessauftakt am vergangenen Montag beim Landgericht Mannheim Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter Michael Seidling und die Richterin Daniela Bültmann gestellt. Die Gründe des Ablehnungsantrags hatten die Verteidiger nicht konkret erläutert. «Herr Kachelmann hat den Befangenheitsantrag gestellt, weil die Sorge besteht, dass die beiden abgestellten Richterpersönlichkeiten ihm nicht mit der nötigen Unvoreingenommenheit gegenüberstehen», hatte Birkenstock erklärt.

Vor dem Prozess war spekuliert worden, dass der Vorsitzende Richter privat mit dem Vater des mutmaßlichen Opfers bekannt sei. Auch hatte für Verwunderung gesorgt, dass Seidling zunächst Zeugen aus dem Umfeld Kachelmanns hören will und erst zum Schluss das mutmaßliche Opfer. Die Pressestelle des Gerichts war am Abend nicht mehr erreichbar, um die Ablehnung des Befangenheitsantrags zu betsätigen oder näher zu erläutern.

Kachelmann wird beschuldigt, seine langjährige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Er hat die Vorwürfe stets bestritten. Bei einer Verurteilung drohen dem Schweizer bis zu 15 Jahre Haft. Der 52-Jährige war am 20. März nach seiner Rückkehr aus Kanada am Frankfurter Flughafen festgenommen worden. Am 29. Juli hob das Oberlandesgericht Karlsruhe den Haftbefehl gegen Kachelmann mit der Begründung auf, es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr.

Prozesse / Kriminalität / Medien
10.09.2010 · 21:06 Uhr
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