Kabinett beschließt strengere Tierschutzregeln

Berlin (dpa) - Tiere sollen in der Zucht, bei wissenschaftlichen Versuchen und im Zirkus künftig besser vor Quälerei bewahrt werden. Zehn Jahre nach der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel ins Grundgesetz beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch schärfere Regeln in mehreren Bereichen.

Umstrittene Brandzeichen zur Kennzeichnung von Pferden sollen verboten werden. Tierversuche mit Menschenaffen werden fast völlig untersagt. Landwirte sollen Ferkel ab 2017 nicht mehr ohne Betäubung kastrieren dürfen. Die Reform kommt nun noch in Bundestag und Bundesrat. Sie soll voraussichtlich im Herbst in Kraft treten. Die Grünen kritisierten sie als unzureichend.

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) sagte, die hohen deutschen Tierschutzstandards würden weiter erhöht. Um qualvollen Züchtungen einen Riegel vorzuschieben, ist vorgesehen, dass bizarr kleinwüchsige oder haarlose Tiere nicht mehr bei Ausstellungen gezeigt werden dürfen. Mit neuen Regeln zu Tierversuchen wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Dabei werden erstmals gesonderte Vorgaben für Affen gemacht.

Nach Kritik an den Haltungsbedingungen von Zirkustieren sieht der Gesetzentwurf eine Ermächtigung vor, dass bestimmte Wildtierarten in der Manege per Verordnung verboten werden können, wenn bisherige Maßnahmen nicht reichen. Der Bundesrat hatte ein Verbot etwa für Bären und Elefanten gefordert, da Tierschutzprobleme bei häufigen Transporten nicht zu vermeiden seien. Geplant ist nun außerdem eine rechtliche Grundlage, um eine unkontrollierte Vermehrung streunender Katzen in bestimmten Regionen eindämmen zu können.

Die Grünen kritisierten die Pläne. Der baden-württembergische Agrarminister Alexander Bonde (Grüne) sagte, der Gesetzentwurf bleibe leider deutlich hinter der gesellschaftlichen Entwicklung zurück. Die Grünen-Bundestagsfraktion fordert unter anderem, dass Ferkel ab sofort nur noch mit Betäubung kastriert werden können.

Tiertransporte in Deutschland dürften nur vier Stunden dauern. Für Stallsysteme müsse eine obligatorische Zulassung gelten. Dies solle etwa sichern, dass Schweine nicht ohne Einstreu - sozusagen auf Beton - lebten. Für Zirkusse solle es eine Positivliste erlaubter Tiere geben.

Seit zehn Jahren haben Lebensbedingungen von Tieren rechtlich mehr Gewicht. Am 17. Mai 2002 beschloss der Bundestag, Artikel 20a des Grundgesetzes um drei Worte zu ergänzen: Der Staat schützt die natürlichen Lebensgrundlagen «und die Tiere». Nach dem Ja des Bundesrats trat die Verfassungsänderung am 1. August 2002 in Kraft.

Kabinett / Tiere
23.05.2012 · 13:03 Uhr
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