Justizministerium sieht sich durch Vorratsdaten-Studie bestätigt
27. Januar 2012, 04:50 Uhr · Quelle: dpa
Berlin (dpa) - Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung sieht sich das Bundesjustizministerium durch ein Gutachten in seiner ablehnenden Haltung bestärkt. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote von Straftaten nicht beeinflusst. Allerdings verweisen die Autoren der Studie darauf, dass ihr Ergebnis nur eine «Momentaufnahme» sei. Eine anlasslose Speicherung lehnt das Ministerium ab. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung 2010 gekippt.

