Justiz kontra Trump: Mögliches Strafverfahren trotz Präsidentenamt
In einem bemerkenswerten juristischen Vorgehen hat ein Berufungsgericht in den Vereinigten Staaten Position bezogen, dass der Ex-Amtsinsasse des Weißen Hauses, Donald Trump, nicht über dem Gesetz steht. Die Richter erklärten, dass strafrechtliche Verfolgung für Vergehen während seiner Präsidentschaft durchaus im Bereich des Möglichen liegt. Dieser Beschluss kam zustande, als das Gericht am Dienstag das Gesuch des ehemaligen Präsidenten von sich wies und damit eine zentrale rechtliche Weichenstellung vornahm.
Indessen ist sicher, dass die abschließende Klärung dieser rechtlichen Grundsatzfrage in den Bereich des Supreme Courts fallen wird, des obersten juristischen Echozentrums der USA. Die Justiz behält sich damit nicht nur ein historisches Recht vor, sondern untermauert auch die Unantastbarkeit der Rechtsstaatlichkeit. Es zeichnet sich damit ein Weg ab, auf welchem selbst die höchsten Ämter der Nation nicht vor der vollen Ausübung des Gesetzes immun sind.
Die Entscheidung des Berufungsgerichts lässt aufhorchen und ist ein Signal dafür, dass man auch nach der Amtszeit für Entscheidungen und Handlungen Verantwortung tragen muss. Der Fall Trump könnte somit zum juristischen Präzedenzfall avancieren, der die Schranken der Macht aufzeigen und die Funktion der Jurisprudenz als Hüter der Demokratie und Gleichheit vor dem Gesetz bekräftigen würde. (eulerpool-AFX)