Jung für Verlängerung der Kurzarbeiter-Regelung
Der auf maximal 24 Monate ausgeweitete Bezug des Kurzarbeitergeld habe dazu beigetragen, dass die Arbeitslosigkeit nicht so stark gestiegen sei wie befürchtet.
Die Kurzarbeit war nach dem Ausbruch der Wirtschaftskrise im Herbst 2008 in mehreren Schritten verlängert und attraktiver gemacht worden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zahlt den Kurzarbeitern bis zu 67 Prozent des Lohnes, der wegen der Arbeitszeitverkürzung wegfällt. Unternehmen bekommen in den ersten sechs Monaten die Hälfte der für sie fälligen Sozialversicherungsbeiträge von der BA erstattet, danach sogar ganz. Arbeitgeber und Gewerkschaften fordern, die am 31. Dezember endende Antragsfrist für das längere Kurzarbeitergeld zu verlängern.
Jung will bis zum Jahresende außerdem ein Konzept für die künftige Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen vorlegen. Die Jobcenter in ihrer bisherigen Form sind verfassungswidrig, bis Ende 2001 verlangt das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung. Jung sagte, er strebe eine Kooperation von Arbeitsagenturen und Kommunen auf freiwilliger Grundlage an. Dazu werde ein Mustervertrag ausgearbeitet.