Johnson & Johnson im Rechtsstreit um Babypuder erneut gescheitert
Johnson & Johnson (J&J), der amerikanische Gigant im Pharmabereich, hat im Kontext der laufenden Rechtsstreitigkeiten um mutmaßliche Gesundheitsgefährdungen durch sein Babypuder ein weiteres juristisches Hindernis zu überwinden. Der Konzern erlitt bei einem Bundesgericht in Houston eine Niederlage, nachdem sein Plan, den betroffenen Geschäftsbereich in ein Insolvenzverfahren zu schicken und einen Treuhandfonds zur Beilegung zu etablieren, abgelehnt wurde.
Dieser strategische Ansatz von J&J, der eine Reorganisation des Haftungsumfangs durch ein zweistufiges texanisches Konkursverfahren vorsah, fand keinen Anklang beim zuständigen Richter. Es war der dritte Versuch seitens des Konzerns, eine Lösung in dieser Form zu finden. Der Fokus liegt nun darauf, die Vorwürfe in den einzelnen anhängigen Klagen zu bekämpfen. J&J bestreitet weiterhin die Anschuldigungen.
Die Börse reagierte empfindlich auf diese Entwicklungen. Der Aktienkurs von J&J fiel im frühen US-Handel um mehr als vier Prozent. Analyst Chris Schott von JPMorgan wertete die aktuelle Situation als bemerkenswerten Rückschlag für das Unternehmen, nachdem es schien, als könne man die Haftungsfrage bald hinter sich lassen.
Dennoch reflektiert der Aktienkurs laut Schott schon mögliche Entschädigungskosten in Höhe von zehn Milliarden US-Dollar, was verglichen mit der nahezu 400 Milliarden Dollar umfassenden Marktkapitalisierung des Konzerns als relativ gering einzustufen sei. Der nun abgelehnte Vorschlag beinhaltete eine Übertragung der Haftung auf eine Tochtergesellschaft, die dann ebenfalls Insolvenz anmelden sollte. Ein Treuhandfonds mit neun Milliarden Dollar sollte zur Abwicklung eingerichtet werden.
Lordkehrt der Konzern zurück zu früheren Planungen und zieht die bis dato zur Abwicklung vorgesehenen sieben Milliarden Dollar zurück. Auch andere Hersteller stehen in den USA vor ähnlichen Herausforderungen, da vergangene Inhaltsstoffe in Puderprodukten gesundheitlich bedenklich sein könnten.

