Internet by Call: Fall Avanio vor dem Aus
21. Januar 2010, 15:16 Uhr · Quelle: toptechnews.de
Internet-by-Call-Kunden haben es nicht leicht. Nicht nur die geringe Geschwindigkeit der Verbindung macht den Nutzern zu schaffen, auch die oftmals plötzlich wechselnden Preise und Zeitzonen erschweren die Nutzung und erfordern ein wachsames Auge. Beim Tarif vanio.flexi von Avanio reichte aber auch die Achtsamkeit oft nicht aus, um sich vor der Gebührenfalle zu schützen. Jetzt könnte der Fall vor dem Ende stehen.
Verantwortliche sollen 50.000 Euro zahlen
Wie die Stiftung Warentest auf ihrem Online-Portal "test.de" berichtet, hat das Amtsgericht Dresden das Strafverfahren gegen die beiden Verantwortlichen, mittlerweile 28 und fast 34 Jahre alt, vorläufig eingestellt. Wenn sie bis Mitte März 50.000 Euro an die Landesjustizkasse zahlen, könnten die Akten endgültig geschlossen werden.
Die Vorgeschichte
Hintergrund war der bereits erwähnte Tarif vanio.flexi, der seinerzeit mit 0,43 Cent pro Minute einen günstigen Preis für das Surfen per Schmalband-Verbindung darstellte. Im August 2005 führte Avanio allerdings eine Grundgebühr ein und wandelte den Zugang in einen Clubtarif mit Mitgliedschaft um. Gerade Nutzer des Smartsufers von web.de hatten das Nachsehen, da in der Software die Änderung laut Verbraucherzentrale nicht rechtzeitig mitgeteilt wurde. Wer sich weiter einwählte, war automatisch Mitglied und musste regelmäßig die Gebühren bezahlen.

Avanio bewirbt vanio.flexi noch immer. Screenshot: onlinekosten.deAufgrund des niedrigen Monatsbeitrages von 5,22 Euro brutto bemerkten viele Kunden die Mitgliedschaft zunächst überhaupt nicht. Einige Kunden wunderten sich erst Monate oder sogar Jahre später über die regelmäßigen Gebühren. Auch im Forum von onlinekosten.de diskutieren Betroffene über die Avanio-Mitgliedschaft, der Thread umfasst mittlerweile mehr als 30 Seiten.
Anfang 2009 verpflichtete sich der mittlerweile unter dem Namen Funsurf 24 GmbH auftretende Anbieter vor dem Landgericht Dresden dazu, von Nutzern, die im Juni 2005 über den Smartsurfer mit dem Tarif surften, keine Gebühren mehr einzuziehen und gab an, nach einem Nachweis entsprechender Belege die Hälfte der bereits verursachten Kosten zu erstatten. Eine vollständige Erstattung habe nur ein einziger Kunde, ein Projektleiter der Stiftung Warentest, erhalten, teilt "test.de" mit. Insgesamt seien die Klagen der Kunden oftmals an formalen Fehlern gescheitert, in Einzelfällen hätten Zivilrichter die Gebühren sogar für rechtmäßig erklärt.
Verhandlung vor dem Amtsgericht in Dresden
Bei der Staatsanwaltschaft Dresden türmten sich laut Stiftung Warentest währenddessen die Akten, 2008 wurde die Anklageschrift fertiggestellt. Das Amtsgericht Dresden habe den Verantwortlichen bei Avanio den gewerbsmäßigen Betrug in 416 Fällen mit einem Schaden von knapp 4.500 Euro angelastet und weitere Ermittlungen in Auftrag gegebenen, wie zum Beispiel ein Fachgutachten über den Smartsurfer. Auch weil trotzdem noch viele Fragen ungeklärt blieben, hätte es zu einer Hauptverhandlung kommen können, die sich über mehrere Monate gezogen hätte. Dies soll mit dem aktuellen Vorschlag des Richters, 50.000 Euro zu zahlen, verhindert werden. In diesem Fall würden das Gericht und die Staatsanwaltschaft die Akten endgültig schließen.
Wie Avanio beziehungsweise Funsurf zu diesem Angebot steht, ist noch nicht bekannt. Das Unternehmen war trotz mehrfacher Nachfrage bislang nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Verantwortliche sollen 50.000 Euro zahlen
Wie die Stiftung Warentest auf ihrem Online-Portal "test.de" berichtet, hat das Amtsgericht Dresden das Strafverfahren gegen die beiden Verantwortlichen, mittlerweile 28 und fast 34 Jahre alt, vorläufig eingestellt. Wenn sie bis Mitte März 50.000 Euro an die Landesjustizkasse zahlen, könnten die Akten endgültig geschlossen werden.
Die Vorgeschichte
Hintergrund war der bereits erwähnte Tarif vanio.flexi, der seinerzeit mit 0,43 Cent pro Minute einen günstigen Preis für das Surfen per Schmalband-Verbindung darstellte. Im August 2005 führte Avanio allerdings eine Grundgebühr ein und wandelte den Zugang in einen Clubtarif mit Mitgliedschaft um. Gerade Nutzer des Smartsufers von web.de hatten das Nachsehen, da in der Software die Änderung laut Verbraucherzentrale nicht rechtzeitig mitgeteilt wurde. Wer sich weiter einwählte, war automatisch Mitglied und musste regelmäßig die Gebühren bezahlen.

Avanio bewirbt vanio.flexi noch immer. Screenshot: onlinekosten.de
Anfang 2009 verpflichtete sich der mittlerweile unter dem Namen Funsurf 24 GmbH auftretende Anbieter vor dem Landgericht Dresden dazu, von Nutzern, die im Juni 2005 über den Smartsurfer mit dem Tarif surften, keine Gebühren mehr einzuziehen und gab an, nach einem Nachweis entsprechender Belege die Hälfte der bereits verursachten Kosten zu erstatten. Eine vollständige Erstattung habe nur ein einziger Kunde, ein Projektleiter der Stiftung Warentest, erhalten, teilt "test.de" mit. Insgesamt seien die Klagen der Kunden oftmals an formalen Fehlern gescheitert, in Einzelfällen hätten Zivilrichter die Gebühren sogar für rechtmäßig erklärt.
Verhandlung vor dem Amtsgericht in Dresden
Bei der Staatsanwaltschaft Dresden türmten sich laut Stiftung Warentest währenddessen die Akten, 2008 wurde die Anklageschrift fertiggestellt. Das Amtsgericht Dresden habe den Verantwortlichen bei Avanio den gewerbsmäßigen Betrug in 416 Fällen mit einem Schaden von knapp 4.500 Euro angelastet und weitere Ermittlungen in Auftrag gegebenen, wie zum Beispiel ein Fachgutachten über den Smartsurfer. Auch weil trotzdem noch viele Fragen ungeklärt blieben, hätte es zu einer Hauptverhandlung kommen können, die sich über mehrere Monate gezogen hätte. Dies soll mit dem aktuellen Vorschlag des Richters, 50.000 Euro zu zahlen, verhindert werden. In diesem Fall würden das Gericht und die Staatsanwaltschaft die Akten endgültig schließen.
Wie Avanio beziehungsweise Funsurf zu diesem Angebot steht, ist noch nicht bekannt. Das Unternehmen war trotz mehrfacher Nachfrage bislang nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

