Internationales Gericht weist ukrainische Klagen gegen Russland zurück
In einem bedeutenden Rechtsakt hat der Internationale Gerichtshof, der als höchstes Rechtsorgan der Vereinten Nationen agiert, zwei Klagen der Ukraine gegen Russland abgelehnt. Diese betrafen Vorwürfe hinsichtlich finanzieller Unterstützung prorussischer Separatisten in der Ostukraine und einer behaupteten Diskriminierung ethnischer Gruppen auf der Krim-Halbinsel.
In der Urteilsbegründung am gestrigen Mittwoch machte der Gerichtshof deutlich, die von Kiew vorgelegten Beweise seien nicht hinreichend, um die Anschuldigungen zu stützen. Insbesondere die Behauptung, dass Russland Terrorismus im Donbass finanziere, traf auf Skepsis, da die Beweislage unzureichend sei und die zugrunde liegende Konvention zur Terrorismusfinanzierung sich nicht auf Waffenunterstützung beziehe.
Ferner bestätigten die Richter, dass Russland einer Verpflichtung aus dem Jahr 2017 nicht nachgekommen ist, den Konflikt nicht weiter zu eskalieren – ein Vorstoß, der im Lichte der Ereignisse von 2022 eine ironische Note erhält.
Ein weiterer Schlag für die Ukraine war die Ablehnung ihres Anspruchs auf Schadenersatz für den Abschuss des Fluges MH17 der Malaysia Airlines, bei dem alle 298 Passagiere getötet wurden. Obwohl ein niederländisches Strafgericht festgestellt hatte, dass die verwendete Rakete aus Russland kam, sahen die UN-Richter keinen hinreichenden Grund, Russland dafür finanziell haftbar zu machen.
Diese Urteilssprechung stellt einen Rückschlag für die Ukraine dar, die auf Unterstützung für verstärkte Sanktionen gegen Moskau gehofft hatte. Im Gegenzug wurden auch die Anschuldigungen hinsichtlich der ethnischen Diskriminierung auf der Krim verworfen.
Ein zweites, noch anhängiges Verfahren thematisiert den Vorwurf des Missbrauchs der Völkermord-Konvention durch Russland, ein Argument, das Moskau als Rechtfertigung für den Einmarsch in die Ukraine heranzog. Hierzu steht am kommenden Freitag eine vorläufige Entscheidung an, bei der geprüft wird, ob der Gerichtshof über die Klage urteilen darf. Unterstützung für die Ukraine kommt dabei von 32 westlichen Verbündeten, einschließlich Deutschland. (eulerpool-AFX)

