Internationaler Gerichtshof im Fokus: Debatte um Schutz des Streikrechts
In einer intensiven Anhörung vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag rufen internationale Gewerkschaften dazu auf, das Streikrecht als essenziellen Bestandteil der Arbeitnehmerrechte zu bestätigen. Rechtsvertreter des Internationalen Bundes der Gewerkschaften betonen, dass ohne den Schutz dieses Rechts die Position der Arbeitnehmer weltweit geschwächt würde. Von besonderer Bedeutung sei hierbei das Streikrecht, das als elementares Instrument zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen gilt.
In diesem Zusammenhang wurde ein Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts zitiert, das Streikforderungen als fundamentalen Unterschied zum 'kollektiven Betteln' bezeichnet. Auch Deutschland unterstützt die Auffassung, dass das Streikrecht unter den Schutz der Versammlungsfreiheit falle. Tanja von Uslar-Gleichen, Leiterin der Rechtsabteilung im Außenministerium, betonte vor dem Gericht die logische Konsequenz dieser Ansicht.
Den Gegenpol bilden die Rechtsvertreter der Internationalen Arbeitgeber-Organisation, die das Streikrecht zwar anerkennen, jedoch darauf pochen, dass Regelungen für Arbeitsniederlegungen in nationalen Gesetzen festgeschrieben sein sollten. Ein von der Internationalen Arbeitsorganisation der UN angefordertes Rechtsgutachten soll Klarheit darüber schaffen, ob das Streikrecht der Konvention von 1948 zur Vereinigungsfreiheit unterliegt. Über 30 Länder und Organisationen haben bereits Stellung bezogen, darunter auch Deutschland. Obwohl das UN-Gutachten nicht bindend ist, wird es als richtungsweisend erachtet. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, bleibt derzeit offen.

