Innovative Wende: Biontech übernimmt Curevac nach Einigung im Patentstreit
Die Übernahme des Tübinger Unternehmens Curevac durch den Mainzer Konkurrenten Biontech wirft ihre Schatten voraus, während beide Kontrahenten bereits ihren Kreuzstreit um Corona-Impfstoffpatente beigelegt haben. Im Rahmen der Einigung werden beträchtliche Zahlungen von Biontech an Curevac sowie dessen britischen Partner GlaxoSmithKline (GSK) geleistet, welche die wirtschaftlichen Beziehungen der beiden Pharmaunternehmen überraschend harmonisch gestalten.
Vorgesehen ist, dass die Übernahme von Curevac bis Jahresende vollständig vollzogen wird. Interessanterweise wird ein signifikanter Anteil der im Zuge der Einigung ausbezahlten Summe nach der Übernahme wieder in die Kassen von Biontech zurückkehren, was dem gesamten Deal eine zusätzliche strategische Dimension verleiht.
In Zahlen ausgedrückt, sind Gesamtzahlungen von 740 Millionen US-Dollar vereinbart, die gleichermaßen zwischen Curevac und GSK aufgeteilt werden. Darüber hinaus verpflichtete sich Biontech, ab dem 1. Januar 2025 für alle Erlöse aus Covid-19-Impfstoffen in den USA eine Lizenzgebühr von einem Prozent zu entrichten. Im Gegenzug überträgt Curevac 50 Millionen US-Dollar an GSK.
Ein weiterer Eckpfeiler der Vereinbarung ist die Lizenzvergabe: Curevac gewährt Biontech sowie dessen US-Partner Pfizer eine nicht-exklusive Lizenz zur Herstellung und Vermarktung von mRNA-basierten Covid-19- und Influenza-Produkten in den USA. Nach der Übernahme wird diese Lizenz auf globaler Ebene ausgeweitet – ein Schachzug mit potenziell weitreichenden Auswirkungen auf den internationalen Markt.
Zur Erinnerung: Während sich Biontech und Curevac zu Beginn der Pandemie ein forsches Rennen um die Impfstoffzulassung lieferten, konnte Biontech den Wettlauf erfolgreich abschließen und enorme Umsätze generieren. Curevac hingegen scheiterte mit der rechtzeitigen Markteinführung und forderte daraufhin seinen Anteil an den Einnahmen ein, mit Verweis auf vermeintlich verletzte geistige Eigentumsrechte. Biontech unterstrich, dass die nun getroffene Einigung ein Schuldeingeständnis in keiner Weise impliziere.

