Hürden beim Familiennachzug: Kaum Härtefallanerkennungen trotz großer Nachfrage

Seit der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte bleibt die Anerkennung von Härtefällen beinahe eine Seltenheit. Laut Angaben der Bundesregierung wurden bei der Internationalen Organisation für Migration (IOM) 2.586 Anträge auf Härtefallanerkennung gestellt. Dennoch hat das Auswärtige Amt bis Mitte Dezember lediglich in zwei Fällen Visa erteilt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervor.
Seit Ende Juli ist der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, darunter viele Syrer, für zwei Jahre ausgesetzt. Lediglich in Härtefällen ist ein Nachzug von Ehepartnern oder minderjährigen Kindern möglich. Unbegleitete Minderjährige dürfen ihre Eltern nachholen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt über die IOM, die den Sachverhalt prüft und dann an das Auswärtige Amt weiterleitet. Laut Regierungsauskunft befinden sich derzeit die meisten Fälle in der IOM-internen "Phase der Sachverhaltskonsolidierung" und 90 Fälle liegen dem Auswärtigen Amt zur Prüfung vor.
Die Linke kritisiert die strengen Vorschriften der Aussetzung. Clara Bünger argumentiert, dass die festgelegten Bedingungen so streng seien, dass kaum jemand die Anforderungen erfüllt. Diese restriktiven Regeln führten dazu, dass geflüchtete Familien oft auseinandergerissen würden.
Während der subsidiäre Schutz Personen betrifft, die keine direkte Bedrohung im Herkunftsland beweisen können, aber dennoch ernsthaften allgemeinen Gefahren ausgesetzt sind, bleibt der Familiennachzug für Asylberechtigte und nach der Genfer Flüchtlingskonvention Schutzsuchende unbetroffen.

