Hintergrund: Steuer-Schritte und die Kosten
Weitere Schritte bei der Einkommensteuer sind darin nicht enthalten. Daher dürften kaum alle Vorschläge so umgesetzt werden. Nachfolgend einige der diskutierten Maßnahmen und ihre Kosten (Einnahmenausfälle) für den Gesamtstaat und den Bund (in Klammern) - jeweils addiert bis zum Jahr 2013:
Sofortprogramm UNTERNEHMEN (u.a. Teil-Korrekturen):
- Verlustabzug: Erleichterungen bei der Verlustverrechnung im Fall der Übernahme von Problemfirmen («Sanierungsklausel»); Zulassen auch des Abzugs von Verlusten bei Umstrukturierungen innerhalb verbundener Unternehmen («Konzernklausel»). Mögliche Gesamtkosten für den Staat bis 2013: rund 2,9 Milliarden Euro (0,86 Milliarden).
- Stille Reserven: Kommt neben der «Sanierung- und Konzernklausel» hinzu, bei der Verlustverrechnung auch den Übergang der Verluste in Höhe der stillen Reserven zuzulassen, ergeben sich Gesamtkosten für den Staat: 3,48 Milliarden (1,02 Milliarden) Euro.
- Zinsschranke: Weitere Lockerung mit dauerhafter Freigrenze von 3 Millionen Euro, um Mittelstandsfirmen bei der Kreditbeschaffung zu entlasten. Kosten für den Staat: 230 Millionen (69 Millionen) Euro.
- Keine Zinsschranke für Finanzinstitute: 765 Millionen (214 Millionen) Euro.
- Ergebnis-Vortrag: Nicht genutzte Spielräume für Folgejahre als Vortrag ermöglichen (EBITDA-Vortrag - EBITDA = Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibung) rückwirkend ab 2007. Kosten bei 3 Jahren 675 Millionen (203 Millionen) Euro, bei 5 Jahren 750 Millionen (225 Millionen) Euro. Sollen 50 statt 30 Prozent des EBITDA geltend gemacht werden, kostet dies den Staat 2,95 Milliarden (0,88 Milliarden) Euro.
- Gewerbesteuer: Kürzung des Teils der Aufwendungen für Immobilienmieten, der bei Ermittlung der Gewerbesteuerlast hinzugerechnet und somit versteuert werden muss: 320 Millionen (19 Millionen) Euro.
- Funktionsverlagerung: Wegfall der Beschränkungen bei der Verlagerung betrieblicher Funktionen ins Ausland. So wollen Unternehmen die Steuerlast senken: 6,5 Milliarden (1,94 Milliarden) Euro.
- Grunderwerbsteuer: Umstrukturierung von Unternehmen durch «Konzernklausel» erleichtern: Kosten für den Staat 750 Millionen Euro.
- Abschreibung I: Bessere Abschreibungsbedingungen für geringwertige Wirtschaftsgüter wie Büromöbel: 1,95 Milliarden (0,65 Milliarden) Euro.
- Abschreibung II: dauerhafte Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter: 16,8 Milliarden (5,6 Milliarden) Euro.
- Gleichstellung öffentlicher und privatrechtlicher Unternehmen bei der Umsatzsteuer: Ausfälle im «hohen Milliardenbereich».
- Agrardiesel: Keine Frist für Steuerermäßigung mehr: 855 Millionen (855 Millionen) Euro.
- Forschung und Entwicklung: Eine stärkere steuerliche Förderung von Firmen in diesem Bereich: 3 bis 4 Milliarden Euro.
Sofortprogramm FAMILIE:
- Kinderfreibetrag/Kindergeld: Eine Anhebung des Freibetrags auf jährlich 8004 Euro und des Kindergeldes auf 200 Euro im Monat: 32,6 Milliarden (14,4 Milliarden) Euro.
ERBSCHAFTSTEUER:
- Geschwister/Entlastungen: Niedrigere Steuersätze und höhere Freibeträge: Kosten für Länder 2,62 Milliarden Euro. Gleichstellung mit Ehegatten, Kindern und Enkel: 3,56 Milliarden Euro.
- Firmenerben: Entlastungen bei Arbeitsplatzauflagen für Steuerprivileg: Kosten für Länder 250 Millionen Euro.
SONSTIGES:
- Steuerberaterkosten: Private Steuerberaterkosten sollen wieder absetzbar sein: 1,32 Milliarden (0,59 Milliarden) Euro.
- Kindergeld/Kinderfreibetrag von Kindeseinkünften abkoppeln: 1,6 Milliarden (0,7 Milliarden) Euro.
- Pauschal-Abzug von Pflegeheimkosten: 595 Millionen (269 Millionen) Euro.
- ermäßigter Mehrwertsteuersatz (7 statt 19 Prozent) für Beherbergungs- und Gaststättenleistungen: 17,3 Milliarden (9,5 Milliarden) Euro; Gaststättenleistungen: 13,6 Milliarden (7,48 Milliarden) Euro; Speisen (ohne Getränke): 8,45 Milliarden (4,65 Milliarden) Euro.
- Baukindergeld: 2,34 Milliarden (0,99 Milliarden) Euro.