Hintergrund: Neuwahlen für stabile Verhältnisse
Zuvor stellten alle drei Regierungschefs gewollt verlorene Vertrauensfragen. Danach löste der Bundespräsident den Bundestag auf und setzte Neuwahlen an. Ob ein Bundespräsident den Bundestag vorzeitig auflöst, steht in seinem «pflichtgemäßen Ermessen», urteilte das Bundesverfassungsgericht im August 2005. Sich selbst auflösen kann das Parlament nicht.
Schröder begründete seine Vertrauensfrage im Juli 2005 mit mangelnder Rückendeckung in der eigenen Fraktion für seine Reformagenda 2010. Schröders Kalkül ging nicht auf: Er unterlag zwar erwartungsgemäß im Bundestag. Nach der von Bundespräsident Horst Köhler angesetzten Wahl im September musste er jedoch sein Amt an Angela Merkel (CDU) abtreten. Sie bildete eine große Koalition von Union und SPD.
Im Dezember 1982 nutzte der per Misstrauensvotum an die Macht gekommene CDU-Kanzler Helmut Kohl das Verfahren der Vertrauensfrage. Auch er scheiterte absichtlich, um sich vom Wähler selbst legitimieren zu lassen. Bundespräsident Karl Carstens zog mit, obwohl Kohls Koalition aus CDU/CSU und FDP eine hinreichende Mehrheit im Parlament hatte. Die Wahl im März 1983 bestätigte Kohls Regierung. Sie hielt bis 1998.
Die Ausgangslage 1972 war anders: Die von Willy Brandt (SPD) geführte sozial-liberale Koalition hatte tatsächlich keine Mehrheit mehr. Viele Abgeordnete waren wegen seiner Ostpolitik zur Opposition übergetreten. Brandt unterlag bei der Vertrauensfrage, Gustav Heinemann setzte als erster Präsident vorzeitige Wahlen an. Im November feierten SPD und FDP einen klaren Sieg.