Hintergrund: Duisburgs OB bleibt gut versorgt
Düsseldorf (dpa) - Bei einer Abwahl oder aber einem freiwilligen Amtsverzicht würde Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland finanziell nicht ins Bodenlose fallen. Dies regeln das Beamtenversorgungs- und das Bundesbesoldungsgesetz, wie das Düsseldorfer Innenministerium jetzt auf Anfrage zu widersprüchlichen Berichten klarstellte.
Im Falle des freiwilligen Amtsverzichts - das heißt, wenn der Bürgermeister selbst auf Entlassung aus seinem Beamtenverhältnis dringt - bleiben Versorgungsansprüche aus einem früheren Beamtenverhältnis bestehen. Das bedeutet, Sauerlands Pensionsansprüche aus seinen rund 20 Dienstjahren als Berufsschullehrer und aus seiner ersten Amtszeit als Duisburger OB zwischen 2004 und 2009 bleiben völlig unbeschnitten.
Wird ein Bürgermeister vor Ablauf der Amtszeit abgewählt, erhält er seine regulären Dienstbezüge weiter für den Monat, in dem er aus dem Amt ausscheidet, sowie für die folgenden drei Monate. Im Anschluss daran erhält er für fünf Jahre, höchstens jedoch bis zum Ablauf der regulären Amtszeit, ein Ruhegehalt von rund 71 Prozent seiner Bezüge.