Herz und "I" bleiben Markenlos: Spreadshirt scheitert vor EU-Gericht
Das Unternehmen Spreadshirt aus Leipzig musste erneut eine rechtliche Niederlage einstecken. Der Versuch, die beliebte Zeichenkombination "I" und ein rotes Herz als geschützte EU-Marke für bestimmte Positionen auf Kleidungsstücken zu registrieren, wurde vom Gericht der Europäischen Union abgelehnt. Diese Entscheidung bestätigt ein zuvor gefälltes Urteil des EU-Markenamts EUIPO.
Spreadshirt hatte den Antrag gestellt, drei sogenannte Positionsmarken eintragen zu lassen. Diese sollten das "I" mit Herzsymbol im linken Brustbereich, am Innenetikett sowie außen im Nackenbereich von Textilien umfassen. Doch die Richter urteilten, dass es den Symbolen an der nötigen Unterscheidungskraft fehle.
Ihrer Auffassung nach erkennen Verbraucher in den Symbolen kein Markenzeichen, sondern interpretieren sie sofort als "I love" oder "Ich liebe". Das Gericht in Luxemburg fürte an, dass auch eine spezielle Positionierung der Markenkombi nicht ausreiche, um die Produkte von anderen zu differenzieren.
Verschiedene Versuche in der Vergangenheit, inklusive eines Vorstoßes ohne konkrete Positionen im Jahr 2021, wurden ebenfalls nicht anerkannt. Auch damals wurde die Eintragung wegen mangelnder Unterscheidungskraft als unzulässig erklärt.

