HDE legt beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen Temu ein
Der Handelsverband Deutschland (HDE) reichte eine Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen den chinesischen Online-Marktplatz Temu ein, indem er ein potenziell kartellrechtswidriges Verhalten anprangert. Nach Recherchen des Verbands sehe man auf der Plattform deutliche Wettbewerbsverzerrungen, indem Temu den Händlern strenge Vorgaben zur Preisgestaltung mache, die ihre Preissetzungshoheit einschränken. Demnach dürfen die Preise der Verkäufer maximal 85 Prozent der auf anderen Plattformen erzielten Preise für vergleichbare Produkte betragen. Zugleich behalte sich Temu vor, die endgültigen Verkaufspreise selbst festzulegen.
Darüber hinaus kritisierte der HDE, dass bei zahlreichen Testkäufen aufgedeckt wurde, dass die auf der Plattform angebotenen Produkte häufig nicht den geltenden Produktsicherheitsvorschriften entsprächen. Der Verband betont die Notwendigkeit, dass Anbieter auf dem deutschen Markt die hiesigen Regeln und Gesetze einhalten müssen.
Bereits seit geraumer Zeit äußert der HDE Bedenken hinsichtlich des Vorgehens von Online-Shoppingplattformen wie Temu und Shein. Sowohl nationale als auch europäische Institutionen haben bekräftigt, eine verstärkte Kontrolle dieser Plattformen anzustreben. In diesem Zusammenhang fielen insbesondere problematische Praktiken wie irreführende Rabattaktionen, gefälschte Kundenrezensionen sowie fehlende oder unklare Informationen zu den Rechtsansprüchen der Verbraucher auf.

