Hausratversicherung sei Dank: Großteil geklauter Räder abgesichert
2014 wurden in Deutschland so viele Fahrräder geklaut wie seit fünf Jahren nicht mehr. Insgesamt machten sich Langfinger an fast 340.000 Drahteseln zu schaffen. Allerdings blieb der Schaden bei mehr als jedem zweiten Fahrrad gering. Denn in 210.000 Fällen war das Rad über die Hausratversicherung abgesichert.
Die Zahl der Fahrraddiebstähle lag 2014 auf einem Fünf-Jahres-Rekord. So wurden von den rund 62,6 Millionen Drahteseln in Deutschland rund 340.000 als gestohlen gemeldet. Zum Vergleich: 2013 waren es mit rund 317.000 Fällen deutlich weniger. Glücklicherweise waren im letzten Jahr sechs von zehn Fahrraddiebstählen über eine Hausratversicherung versichert. Der durchschnittliche Schaden betrug dabei 490 Euro. Insgesamt zahlten die Versicherer 100 Millionen Euro an ihre Kunden aus, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aktuell mit.
Schutz prüfen: Hausratversicherung zahlt auch bei Fahrraddiebstahl
Wahrscheinlich würden noch deutlich mehr Fahrradfahrer vom Versicherungsschutz der Hausratversicherung für ihr Zweirad profitieren, wenn sie ihren aktuellen Vertrag auf die Leistungen hin überprüfen und gegebenenfalls den Anbieter wechseln würden. Zwar decken alle Versicherer den sogenannten Einbruchdiebstahl ab. Wird das Fahrrad beispielsweise aus dem verschlossenen Keller geklaut, zahlt die Versicherung. Doch die meisten Diebstähle passieren auf offener Straße. Eine entsprechende Fahrradklausel haben jedoch laut dem GDV nicht alle Hausratversicherungsverträge, sondern nur rund 40 Prozent.
Wer daher sein Rad rundum absichern möchte, sollte sich einen Versicherer suchen, der entsprechende Leistungen bietet. Allerdings ist hier darauf zu achten, wann die Hausratversicherung zahlt. So ist das Fahrrad meist nur zwischen 6 und 22 Uhr versichert.
Haftpflichtversicherung für Radfahrer ebenfalls wichtig
Nicht nur eine Hausratversicherung ist für Radfahrer sinnvoll. Auch eine private Haftpflichtversicherung, die ohnehin als Muss für jeden Verbraucher gilt, ist oftmals mehr als nur hilfreich. Denn kommt es zu einem Unfall, zum Beispiel mit einem anderen Radler, springt die Versicherung für die Kosten ein, die dem Unfallgegner entstehen, sofern der Versicherte den Unfall verursacht hat. Dazu zählen etwa Reparaturkosten für den Drahtesel, aber auch Behandlungskosten, wenn sich der Verunfallte verletzt hat. Wurde der schmerzhafte Zusammenstoß von jemand anderen als dem Versicherten verursacht, kann auch hier die eigene Haftpflichtversicherung helfen. Denn enthält diese eine sogenannte Forderungsausfalldeckung, zahlt sie den Schaden des Kunden, wenn der Unfallgegner selbst keinen Versicherungsschutz hat oder die Kosten nicht zahlen kann.
Damit es erst gar nicht zu einem Unfall kommt, können Fahrradfahrer einige Tipps beherzigen:
- Vorausschauendes Fahren
- Nach außen hin selbstbewusst sein
- Handzeichen geben
- Abstand zu parkenden Autos halten
- Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmern herstellen
Weitere wichtige Informationen zu den Rechten, aber auch Gefahren beim Radfahren erhalten Interessierte in der aktuellen Broschüre zu den Pflichten für Radfahrer.