Haftstrafe mit Schonfrist für Promi-Hacker
Duisburg (dpa) - Nach der Serie von Hacker-Attacken auf bekannte Popstars wie Lady Gaga ist ein 18-jähriger Duisburger am Donnerstag zu 18 Monaten Jugendhaft verurteilt worden. Nach einer Regel des Jugendstrafrechts muss er die Haft aber nicht antreten, wenn er seine Computersucht umgehend behandeln lässt. Gegen einen 23-jährigen Mitangeklagten wurden 18 Monate auf Bewährung verhängt. Die beiden jungen Männer hatten gestanden, seit 2009 bis dahin unveröffentlichte Songs der Künstler heruntergeladen und verkauft zu haben.