Duisburg (dpa) - Nach der Serie von Hacker-Attacken auf bekannte Popstars wie Lady Gaga ist ein 18-jähriger Duisburger am Donnerstag zu 18 Monaten Jugendhaft verurteilt worden. Nach einer Regel des Jugendstrafrechts muss er die Haft aber nicht antreten, wenn er seine Computersucht umgehend behandeln ...

Kommentare

(6) k1271 · 16. Juni 2011
@2 Sich per Phishing-Mail und Trojaner/Backdoor auf einen Rechner zu "hacken" zeugt nicht unbedingt von Talent des "Hackers" sondern eher von mangelnder Vorsicht des Geschädigten. Ich wage zu bezweifeln, dass es sich bei den Jungs um echte Profis gehandelt hat. Auch die Tatsache, dass einer der Beschuldigten bereits vor Prozessbeginn den ermittelnden Behörden eine Liste mit Namen weiterer "Hacker" übergeben hat, deutet eher auf späte Pubertät denn auf "Hacker-Mentalität" hin ^^
(5) itguru · 16. Juni 2011
Darf man im Knast eigentlich seinen Laptop benutzen? Ich meine dann ist der Verdienstausfall nicht so hoch ;-) (als professioneller Hacker)
(4) kabu · 16. Juni 2011
Ich find auch die Relationen im Stafmaß einfach unmöglich! Unser Rechtssystem sollte dringend "gesunden Menschenverstand" anwenden und nicht juristische Haarspaltereien!!!
(3) bastie · 16. Juni 2011
Moment, die haben aus ihren Straftaten Profit geschlagen - steht sogar in dieser Kurznews - damit ist ne Haftstrafe wohl mehr als gerechtfertigt, hier war kriminelle Energie und nicht einfach Neugier oder eine Affekthandlung gegeben...
(2) auron2008 · 16. Juni 2011
Anstatt denen glei en Job zu geben sperrt man die richtigen Talente einfach weg. Da die viele Daten geklaut haben haben die auch Ahnung von dem was se gemacht haben. Und das mi 18, Respekt ^^
(1) K-illa · 16. Juni 2011
18 Monate ohne Bewährung für einen Hacker... 12 Monate mit Bewährung gibts meistens für Schläger und Vergewaltiger... Ein lächerliches Rechtssystem haben wir hier.
 
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