Gutachten: Volksentscheid zu Stuttgart 21 möglich
Stuttgart (dpa) - Eine landesweite Volksabstimmung über das Bahnprojekt Stuttgart 21 wäre doch zulässig. Das ergab ein Gutachten des Bundestags. Ein einseitiger Ausstieg des Landes Baden-Württemberg aus dem Projekt verstieße nicht gegen bundesrechtliche Bindungen. Zwar habe sich das Land per Vertrag verpflichtet, das Vorhaben zu realisieren. Sollte das aber den Frieden in der Region nachhaltig stören und das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat bleibend beschädigen, ist dem Gutachten nach eine Kündigung möglich. Ein entsprechendes Gesetz könne durch Volksabstimmung beschlossen werden.