Grundsatzurteil zur Massenspeicherung erwartet

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht fällt heute ein Grundsatzurteil zur Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten. Telekommunikationsfirmen in Deutschland müssen diese bisher sechs Monate lang behalten - Karlsruhe entscheidet nun, ob und wie dieses Verfahren mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Fast 35 000 Bürger hatten Beschwerde gegen das seit 2008 geltende Gesetz eingelegt. Der Innenexperte der CDU, Wolfgang Bosbach, sagte in der ARD, die Vorratsdatenspeicherung sei für den Antiterrorkampf wichtig.
Prozesse / Innere Sicherheit / Datenschutz / Internet
02.03.2010 · 09:25 Uhr
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