Grundsatzentscheidung über Linken-Beobachtung
Leipzig (dpa) - Darf die Partei Die Linke vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Diese Frage beschäftigt seit Jahren die Justiz. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fällt dazu heute ein Urteil. Der Thüringer Linke-Fraktionschef Bodo Ramelow will grundsätzlich erreichen, dass die Verfassungsschützer die Informationssammlung über Politiker der Linken beenden. In den Vorinstanzen hat sich Ramelow bereits durchgesetzt - allerdings immer mit dem Hinweis auf seinen Einzelfall.