Grundsatzentscheidung über Linken-Beobachtung

Leipzig (dpa) - Darf die Partei Die Linke vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Diese Frage beschäftigt seit Jahren die Justiz. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fällt dazu heute ein Urteil. Der Thüringer Linke-Fraktionschef Bodo Ramelow will grundsätzlich erreichen, dass die Verfassungsschützer die Informationssammlung über Politiker der Linken beenden. In den Vorinstanzen hat sich Ramelow bereits durchgesetzt - allerdings immer mit dem Hinweis auf seinen Einzelfall.
Prozesse / Linke
21.07.2010 · 03:16 Uhr
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