Großes Finanzpaket für Infrastruktur: Bund und Länder unter Spannung
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines Sondervermögens von 100 Milliarden Euro zur Förderung von Infrastruktur und Klimaschutz verabschiedet. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betonte die Stärkung der Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen durch den Bund. Doch es regt sich Kritik: Einige Verbände äußern Bedenken, dass die Mittel nicht in den Städten und Gemeinden ankommen könnten, wo sie am dringendsten benötigt werden. Nun liegt es am Bundestag und Bundesrat, den Gesetzentwurf zu prüfen und zu verabschieden.
Das Sondervermögen ist Teil eines größeren Pakets von insgesamt 500 Milliarden Euro, das auf zusätzliche Investitionen in Schlüsselbereiche wie Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Digitalisierung abzielt. Finanzierungen sind für Maßnahmen vorgesehen, die ab dem 1. Januar 2025 beginnen, und bis 2036 bewilligt werden können. Wichtig ist dabei die Flexibilität und zielgerichtete Anwendung der Bundesmittel. Die Länder müssen jährlich Bericht über die Mittelverwendung ablegen, und bei Zweckentfremdung können Rückforderungen erfolgen.
Ursprüngliche Pläne sahen vor, mindestens 60 Prozent der Gelder direkt an die Kommunen weiterzuleiten. Diese Zahl bleibt jedoch im aktuellen Entwurf unerwähnt, was für Unmut beim Deutschen Landkreistag sorgt. Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke kritisierte die mögliche Umverteilung weg von den dringend benötigten kommunalen Projekten scharf. Die Länder, so argumentiert er, hätten in der Vergangenheit die Mittelverteilung nicht immer im Interesse der Kommunen ausgeführt.
Auch die Bauwirtschaft äußert Zweifel: Die geplante Einschränkung der Zusätzlichkeit von Investitionen wurde aufgrund von Verhandlungen gestrichen. Jetzt könnten einige Bundesländer bestehende Budgets kürzen und die entstandenen Lücken mit den Mitteln des Sondervermögens füllen – ein Vorgehen, das laut Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer der Bauindustrie, den Bürgern nur schwer vermittelbar sei.
Gleichzeitig verabschiedete das Kabinett einen Gesetzentwurf, der den Ländern ähnlich wie dem Bund einen Verschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gewährt, um den Handlungsspielraum zu erweitern.

