Greenridge Exploration erzielt Erfolg mit Privatplatzierung
In einer bemerkenswerten Entwicklung hat das Mineralexplorationsunternehmen Greenridge Exploration den erfolgreichen Abschluss einer Privatplatzierung gemeldet. Durch das Emissionsangebot ohne Zwischenhändler konnten 9.211.724 Einheiten zu einem Stückpreis von 0,38 kanadischen Dollar platziert werden, was in einem bemerkenswerten Bruttoerlös von rund 3,5 Millionen kanadischen Dollar resultierte. Jede Einheit umfasst dabei eine Stammaktie sowie einen übertragbaren Warrant, der innerhalb von zwei Jahren ab Abschlussdatum zum Erwerb einer weiteren Aktie zu 0,45 kanadischen Dollar berechtigt.
Im Rahmen der Transaktion wurden auch an unabhängige Parteien Vermittlungsgebühren in Höhe von über 233.000 kanadischen Dollar sowie 613.655 Vermittler-Warrants ausgegeben, die den gleichen Bedingungen der ausgegebenen Warrants unterliegen. Die Kapitalspritze soll vornehmlich für explorative Arbeiten in den Konzessionsgebieten Nut Lake und Weyman sowie für allgemeine Betriebsausgaben verwendet werden.
Die Teilnahme einiger Direktoren und leitender Angestellter des Unternehmens, die sogenannten Insider, an der Privatplatzierung stellt laut der Vorschrift Multilateral Instrument 61-101 eine Transaktion mit nahe stehenden Personen dar. Angesichts des Umfangs und Verkehrswertes der an die Insider ausgegebenen Wertpapiere, die unter 25 Prozent der Marktkapitalisierung des Unternehmens lagen, wurden Ausnahmebestimmungen von der Pflicht zur Bewertung und zur Einholung der Genehmigung der Minderheitsaktionäre in Anspruch genommen. Die Papiere stehen zudem unter einer gesetzlichen Haltefrist von vier Monaten und einem Tag.
Greenridge Exploration, bekannt für seine Uranprojekte wie Nut Lake und Kupferprojekte wie Weyman in Nordamerika, verpflichtet sich weiterhin zur Schaffung von Mehrwert für seine Aktionäre. Unter der Führung eines erfahrenen Managementteams tendiert das Unternehmen dazu, seine Position durch stetige Exploration und Entwicklung wichtiger Mineralprojekte zu festigen.
Als Hinweis für internationale Investoren sei erwähnt, dass die Wertpapiere nicht nach dem United States Securities Act von 1933 registriert sind und bestimmte Beschränkungen hinsichtlich des Angebots in den USA unterliegen. (eulerpool-AFX)