Google gewinnt Etappensieg im Kampf gegen Zerschlagung
Der Gerichtsprozess in Washington endete mit einem bedeutenden Erfolg für Google, da Richter Amit Mehta entschied, dass der Tech-Gigant nicht verpflichtet ist, sich von seinem Webbrowser Chrome und dem mobilen Betriebssystem Android zu trennen. In seiner umfassenden Begründung betonte Mehta, dass die Forderungen der US-Regierung zu weitreichend seien.
Dennoch auferlegte das Gericht Google entscheidende Einschränkungen: Der Konzern darf künftig keine exklusiven Vereinbarungen zur Verbreitung seiner Dienste wie der Websuche oder der KI-Software Gemini treffen. Allerdings steht es Google weiterhin offen, Unternehmen wie Apple oder Mozilla für die Vorinstallation seiner Dienste zu bezahlen. Apple hatte beträchtliche Einnahmen aus der Standard-Integration der Google-Suche auf iPhones erzielt, während Mozilla von der Vorinstallation in Firefox finanziell profitiert. Eine verpflichtende Suchmaschinenwahl für US-amerikanische Nutzer, ähnliches wie in der EU, lehnte der Richter jedoch ab.
Zudem muss Google ausgewählte Daten aus seiner Suchmaschine mit seinen Wettbewerbern teilen, um diesen bei der Entwicklung konkurrierender Angebote Unterstützung zu bieten. Zu den begünstigten Unternehmen gehören unter anderem Microsofts Bing, DuckDuckGo und KI-Entwickler wie ChatGPT's OpenAI.
An den Finanzmärkten wurde das Urteil positiv aufgenommen: Die Alphabet-Aktie, als Muttergesellschaft von Google, legte nachbörslich um sieben Prozent zu. Auch Apple verbuchte einen Anstieg von drei Prozent. Das Verfahren hatte bereits vor einem Jahr das Monopol Googles im Bereich der Web-Suche festgestellt, woraufhin nun die Folgen verhandelt wurden.
Google plant derweil, in Berufung zu gehen und wartet auf die vollständige Klärung der Konsequenzen, um das Monopol-Urteil insgesamt anzufechten.

