Google entgeht Zerschlagung: Sieg vor Gericht, aber mit Auflagen
Die jüngste juristische Auseinandersetzung in Washington brachte der US-Regierung eine Niederlage im Bestreben, den Internet-Giganten Google zur Zerschlagung zu zwingen. Richter Amit Mehta entschied, dass sich die Alphabet-Tochter weder vom Browser Chrome noch vom Betriebssystem Android trennen muss. Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Erfolg für Google, da die Forderungen der Regierung als überzogen angesehen wurden. Gleichzeitig entschied der Richter, dass Google keine exklusiven Vereinbarungen für die Verbreitung seiner Dienste wie der Web-Suche, Chrome oder der KI-Software Gemini abschließen darf. Dennoch bleibt es dem Unternehmen erlaubt, anderen wie Apple oder Mozilla für die prominente Platzierung seiner Dienste Zahlungen anzubieten. Apples iPhones erhalten Milliarden für die Google-Suche als Standard, und Mozilla erzielt wesentliche Umsätze mit der Vorinstallation der Suche im Firefox. Anders als in der EU müssen US-Nutzer keine Suchmaschinen-Auswahl treffen, entschied Richter Mehta ebenfalls.
Eine weitere bedeutende Auflage betrifft die Bereitstellung bestimmter Daten aus Googles Suchmaschine für Wettbewerber. Dazu zählen Teile des Suchmaschinen-Index sowie Nutzerinteraktionen, die Microsofts Bing, DuckDuckGo und auch KI-Firmen wie OpenAI und Perplexity zugute kommen sollen. Ziel ist es, diesen Unternehmen die Entwicklung konkurrenzfähiger Angebote zu erleichtern. An der Börse wurden die Neuigkeiten positiv aufgenommen: Die Aktie von Alphabet stieg im nachbörslichen Handel um 6,7 Prozent. Auch Apple profitierte und verzeichnete einen Anstieg um fast drei Prozent. Investor Gene Munster kommentierte bei CNBC, dass das Urteil im Wesentlichen keine großen Veränderungen mit sich bringe.
Jonathan Kanter, ein früherer Wettbewerbsbeauftragter des US-Justizministeriums und an der Klage gegen Google beteiligt, bezeichnete die Entscheidung als gemischtes Ergebnis. Ein vollständiger Sieg für Google, aber auch ein Teilerfolg für die Regierung, die Berücksichtigung des wachsenden KI-Marktes und neuer Konkurrenten einforderte. Vor der Urteilsverkündung hatte Google bereits Pläne zur Berufung angekündigt, was vermuten lässt, dass das Endspiel in diesem umfangreichen Rechtsstreit noch nicht erreicht ist. Die jetzige Entscheidung könnte somit nur eine Zwischenetappe darstellen.

