GEZ-Gebühr könnte für viele deutlich teurer werden

Mainz (dpa) - Die Ministerpräsidenten der Länder beraten derzeit über neue Modelle zur Erhebung der Rundfunkgebühr: In einem Fall könnte die GEZ-Gebühr für viele Verbraucher deutlich steigen.

Außerdem könnte informierten Kreisen zufolge die Beweislast umgedreht werden, ob man ein Rundfunkgerät besitzt. Dies berichtete auch der «Kölner Stadtanzeiger» in seinem Internetauftritt ksta.de.

Dem ersten Modell zufolge soll die GEZ-Gebühr weiterhin geräteabhängig erhoben werden, allerdings ohne bisher geltende Ermäßigungen zum Beispiel für internetfähige Computer. Das heißt, jeder, der ein entsprechendes Gerät zu Hause hat, müsste die volle Gebühr von derzeit knapp 18 Euro zahlen. Das könne dann auch für internetfähige Telefone (Smartphones) gelten, hieß es. Bislang kostet die GEZ-Gebühr für «neuartige Rundfunkgeräte» 5,76 Euro. Für diejenigen, die ohnehin einen Fernseher angemeldet haben, würde sich nichts ändern.

Außerdem soll in dem Modell nicht mehr die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nachweisen müssen, dass in dem Haushalt ein Gerät vorhanden ist. Der Verbraucher solle verpflichtet werden nachzuweisen, dass er kein Rundfunkgerät besitzt, wenn er von der Gebühr befreit werden will. Das könne er zum Beispiel über eine eidesstattliche Erklärung, hieß es. Vorstellbar sei auch eine schriftliche Erklärung, die ein Kontrolleur dann überprüfe. Damit könnten die Kontrolldienste und die damit verbundenen Kosten verringert werden.

In einem zweiten Modell soll eine geräteunabhängige Medienabgabe von jedem Haushalt erhoben werden. Die Gebühren, hieß es, wären in beiden Modellen etwa gleich hoch. Eine Änderung könnte allerdings frühestens in der nächsten Gebührenperiode von 2013 an in Kraft treten, hieß es.

Eine Entscheidung über das neue Modell zur Erhebung der Gebühren soll im Juni 2010 getroffen werden. Auch wenn die Ministerpräsidenten sich für keines der beiden entschieden, hieße das nicht, dass die Gebührenstruktur bleiben müsse, wie sie ist. Ermäßigungen für Computer habe man eingeführt, weil man mit dem damaligen Stand der Technik vor allem Radio mit den Geräten hören konnte. Inzwischen sei es kein Problem zum Beispiel auch auf Laptops fernzusehen. Eine Ermäßigung für solche Geräte könnte also wegfallen.

Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten verlangt zurzeit 5,76 Euro im Monat für ein Radio oder ein «neuartiges Rundfunkgerät», das heißt, ein Gerät, das zum Beispiel per Kabel oder Funk Internetzugang hat. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, ob der Verbraucher das Angebot auch nutzt.

Medien / Medienpolitik
08.12.2009 · 18:28 Uhr
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