Getränke-Krieg: Berentzen zieht in die Berufung gegen Paulaner
Der Rechtsstreit zwischen den beiden Getränkeherstellern Paulaner und Berentzen erhält eine neue Dynamik. Nach einem jüngst ergangenen Urteil des Landgerichts München, das dem niedersächsischen Unternehmen Berentzen die Nutzung des Designs seiner Mio Mio Cola+Orange-Mischung untersagte, zeigt sich dieses entschlossen, in Berufung zu gehen. In Niedersachsen sorgte die Urteilsbegründung für Unverständnis.
Berentzen-CEO Oliver Schwegmann äußerte auf LinkedIn seine Bedenken und bezeichnete das Urteil (Az: 33 O 14496/24) als „lebensfremd“. Nicht nur er, sondern auch erfahrene Juristen im Bereich des Markenrechts, reagierten mit Verwunderung darauf. Schwegmann argumentierte, dass die Realität im Lebensmitteleinzelhandel komplexer sei, und verwies dabei auf andere Produktkategorien mit ähnlichen Farbgestaltungen, wie etwa rote Chips- oder braune und blaue Schokomüsliverpackungen.
Laut Gerichtsurteil seien die Flaschen von Mio Mio dem geschützten Design des Paulaner-Spezi zu ähnlich. Dabei handelte es sich nicht um die Möglichkeit der Verwechslung, sondern um die potenzielle Assoziation der Verbraucher, die Mio Mio mit Paulaner in Verbindung bringen könnten.
Das bestehende Urteil verbietet den Verkauf der betroffenen Flaschen und droht mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, sowie einer Verpflichtung zur Vernichtung der bereits produzieren Einheiten. Schadenersatzforderungen stehen ebenfalls im Raum, sind jedoch laut Paulaner nicht das zentrale Anliegen. Mit der Einlegung der Berufung durch Berentzen bleibt das Urteil bis auf Weiteres nicht rechtskräftig.
Berentzen hatte in der ersten Instanz vergeblich betont, dass bunte Designs bei Cola-Mix-Getränken ein gängiges Phänomen darstellen und die Inspiration für ihre Flaschendesigns aus persönlichen Erlebnissen herrühre. Ob die Berufungsinstanz den Einwänden Berentzens mehr Gehör schenkt, bleibt abzuwarten.

