Gesetzlich oder privat? Selbstständige wählen ihre Altersvorsorge selbst

10. Juli 2024, 10:00 Uhr · Quelle: LifePR

Utting, 10.07.2024 (lifePR) - Dass die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, um die Lebenshaltungskosten im Alter zu decken, ist inzwischen jedem klar. Durchschnittsverdiener, die 45 Jahre lang in die Rentenkasse einzahlen, erhalten im Alter rund 48 Prozent ihres vorherigen Einkommens.

Freiberufler brauchen eine zusätzliche private Altersvorsorge

Angestellte bauen sich häufig mit finanzieller Unterstützung des Chefs eine Betriebsrente auf. Diese Vorsorgeform steht aber nur Beschäftigten offen. Eine zusätzliche private Altersvorsorge ist deshalb für Freelancer und andere selbstständig Tätige besonders wichtig, wollen sie den Gürtel später nicht enger schnallen. Investieren Freiberufler und Selbstständige schon früh in ihre Altersvorsorge, können sie mit ETF-Sparplänen ein zusätzliches finanzielles Polster aufbauen – auch mit kleineren Beträgen. Direktbanken wie die ING bieten kostenfreie ETF-Sparpläne an. „Wenn man viel Zeit hat, lassen sich am Kapitalmarkt höhere Renditen erzielen, die der Altersvorsorge zugutekommen“, sagt DIA-Experte Morgenstern.

Gesetzliche Rente: Pflichtversichert auf Antrag

Als Basisabsicherung sei die gesetzliche Rente jedoch besser als ihr Ruf. „Auch für Selbstständige ist sie ein sinnvolles Instrument, um regelmäßig fürs Alter zu sparen“, meint Morgenstern. Zudem finanziere die Rentenkasse Pflichtversicherten Reha-Maßnahmen und sichert sie bei Erwerbsminderung ab. Hinterbliebene erhalten eine Witwen- oder Waisenrente. „Diese Risiken müssen dann nicht privat versichert werden.“

Die große Mehrheit der selbstständig Tätigen kann selbst über ihre Altersvorsorge entscheiden. Knapp 20.000 haben 2022 für die gesetzliche Rente votiert und einen Antrag auf Pflichtversicherung gestellt. Dies ist in den ersten fünf Jahren der Selbstständigkeit möglich. Der Vorteil: Pflichtbeitragszeiten zählen nicht nur für eine Erwerbsminderungsrente, sondern auch für den Grundrentenzuschlag sowie die abschlagsfreie Rente ab 63, wenn Versicherte 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Beiträge zur gesetzlichen Rente können Selbstständige seit letztem Jahr voll steuerlich absetzen. Das Finanzamt berücksichtigt sie als steuermindernden Vorsorgeaufwand. Müssen Freiberufler Insolvenz anmelden, sind die erworbenen Rentenansprüche vor einer Pfändung geschützt. Auch die Beiträge können weitergezahlt werden. Gleiches gilt, wenn Selbstständige Bürgergeld beziehen. Pflichtversicherte Freiberufler und selbstständig Tätige können zudem die geförderte Altersvorsorge nutzen. Sie sind unmittelbar förderberechtigt und erhalten staatliche Zulagen sowie Steuervorteile, wenn sie eine Riester-Rente abschließen.

Wer sich für die Pflichtversicherung entscheidet, muss jedoch wissen, dass er sich dauerhaft bindet. Die Versicherungspflicht endet erst, wenn Sie nicht mehr selbstständig sind. Auch die Höhe der Beiträge ist vorgegeben und lässt sich selbst in wirtschaftlich schlechten Zeiten nicht senken. Die Beiträge werden immer zum Monatsende abgebucht. Wer hier flexibel bleiben möchte, sollte sich eher freiwillig versichern.

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Finanzen & Versicherungen
[lifepr.de] · 10.07.2024 · 10:00 Uhr
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