Gesetzesreform: Ende des Bürgergelds in heutiger Form beschlossen

Die Bundesregierung hat sich für einen tiefgreifenden Wandel der sozialen Sicherung entschieden: Das bisherige Bürgergeld weicht dem neu konzipierten Grundsicherungsgeld. Durch den Beschluss des Bundeskabinetts unter der Leitung von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) stehen den rund 5,5 Millionen Empfängern verschärfte Regelungen bevor. Damit nimmt das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und Bundesrat seinen Lauf, ungeachtet der erheblichen Widerstände an der Basis der SPD.
Intrigierend ist die Kontroverse um den totalen Wegfall von Leistungen, wenn Bezieher für die Behörden nicht mehr greifbar sind: Schon bei drei verpassten Terminen könnten Überweisungen eingestellt und die Wohnkostenübernahme entfallen. Dennoch bieten die Pläne einen Schutzmechanismus: Bevor Leistungen eingestellt werden, müssen psychisch Kranke und andere Betroffene angehört werden, sei es telefonisch oder durch persönliche Besuche. Ein weiteres Novum ist der Umgang mit dem Vermögen der Leistungsberechtigten. Anstelle einer festen Karenzzeit rückt die Altersabhängigkeit des Schonvermögens in den Mittelpunkt. Zuerst soll das eigene Einkommen und Vermögen eingesetzt werden, bevor staatliche Unterstützungen greifen.
Auch bei den Unterkunftskosten wird künftig stärker gefeilscht. Im Fokus der Jobcenter steht die Arbeitsvermittlung, doch wenn Weiterbildungen erfolgversprechender wirken, soll man diesen den Vorzug geben. Ein kooperativer Plan soll die Grundlage für Angebote an Betroffene bilden. Von den ursprünglich angestrebten Einsparungen bleiben allerdings nur bescheidene Beträge übrig. Die Erwartungen, insbesondere aus den Reihen der Union, werden gedämpft: Im Jahr 2026 soll es bei Bund, Ländern, Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit zu Einsparungen von 86 Millionen Euro kommen, die sich in den Jahren darauf allerdings auf ein Plus von 11 beziehungsweise 9 Millionen Euro umkehren.

