Gerichtsurteil mit Signalwirkung: Chronisches Fatigue-Syndrom als Berufskrankheit anerkannt

In einer bahnbrechenden Entscheidung hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg einem Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Fall einer beruflich bedingten Virusinfektion entsprochen. Der Richterspruch vom 27. November, der jetzt publik wurde, könnte weitreichende Auswirkungen haben. Eine Erzieherin, die an einer Grundschule im Berliner Umland tätig war, hatte 2012 das Pech, sich bei ihren Schülern mit Ringelröteln zu infizieren. Als Folge entwickelte sie ein Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS), das zu erheblicher geistiger und körperlicher Erschöpfung führte. Während die zuständige Berufsgenossenschaft den Zusammenhang ablehnte, sprach das Gericht der Klägerin eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40 Prozent zu.
Das Urteil ist jedoch noch nicht endgültig. Obwohl das Landessozialgericht in Berlin-Brandenburg einen Teil des vorherigen Urteils des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) bestätigte, bleibt die Entscheidung in der Schwebe, da der Fall möglicherweise beim Bundessozialgericht weiterverhandelt wird. Die ursprüngliche Entscheidung sah eine gestaffelte Rentenzahlung von 60 bis 80 Prozent vor, was die Bedeutung des aktuellen Urteils unterstreicht.
Pressesprecher Thomas Drappatz erklärte, das Urteil habe eine gewisse Präzedenzwirkung, auch wenn es formal nur für den konkreten Fall gilt. Interessanterweise eröffnet es die Möglichkeit, auch eine Covid-19-Infektion als Berufskrankheit rechtlich anerkennen zu lassen. Das Chronische Fatigue-Syndrom, das als Multisystemerkrankung mit ernsthaften Symptomen wie extremer Erschöpfung und diversen Störungen bekannt ist, wird durch solche Urteile stärker in den Fokus gerückt.

