Gerichtsbeschluss bremst Gasprojekt in der Nordsee – One-Dyas muss Kabelverlegung vertagen
Ein überraschender Gerichtsbeschluss sorgt derzeit für Aufsehen in der Energiebranche: Der niederländische Energiekonzern One-Dyas sieht sich gezwungen, die ursprünglich genehmigte Verlegung eines Stromkabels zur geplanten Gasförderplattform vor der Nordseeinsel Borkum vorerst auf Eis zu legen. Diese Entwicklung geht auf einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zurück, der von dem zuständigen Verwaltungsgericht Oldenburg positiv beschieden wurde.
Die rechtliche Auseinandersetzung betrifft naturschutzrechtliche Befreiungen, die nun vorübergehend außer Kraft gesetzt sind. Laut einer Unternehmenssprecherin von One-Dyas müssen alle Genehmigungen bestätigt und durchsetzbar sein, bevor die Arbeiten fortgesetzt werden können. Ein endgültiges Urteil gegen das Projekt liegt jedoch noch nicht vor.
Die DUH argumentiert, dass die möglichen Umweltschäden höher zu gewichten seien als eine Verzögerung des Vorhabens. Das geplante Kabel würde durch ein geschütztes Meeresgebiet verlegt werden und potenziell ein seltenes Steinriff beeinträchtigen. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.
Das Unternehmen plant, die Plattform mit grünem Strom aus dem nahegelegenen Windpark Riffgat nahezu emissionsfrei zu betreiben. Ab 2025 sollen rund 0,5 Milliarden Kubikmeter Erdgas pro Jahr gefördert werden – eine Maßnahme, die One-Dyas als vorteilhaft für die Wirtschaft sowie die Versorgungs- und Umweltsicherheit in Deutschland und den Niederlanden betrachtet.
Das niedersächsische Umweltministerium unterstützt den Gerichtsbeschluss und sieht sich in seiner Haltung bestärkt: Ein Baustopp sei nötig, bis alle anhängigen Verfahren abgeschlossen seien. Die Gasförderung nahe dem Wattenmeer wird vom Ministerium auch aufgrund der mittlerweile stabilen Gasversorgungslage als nicht zwingend erforderlich erachtet.

