Gericht verkündet Entscheidung zu «Tatort»-Vorspann
München (dpa) - Das Oberlandesgericht München verkündet heute seine Entscheidung zum Vorspann der ARD-Krimiserie «Tatort». Es stellt damit klar, ob die Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa als Urheberin des berühmten Vorspanns genannt werden muss und ob der Trailer Bestsellerstatus hat. Dann hätte die Grafikerin Anspruch auf eine Nachvergütung. Das Urteil könnte Folgen für die gesamte Branche haben. Die Grafikerin hatte den Vorspann 1969 gestaltet, seitdem lief er mehrere tausend Male im Fernsehen.