München (dpa) - Das Oberlandesgericht München verkündet heute seine Entscheidung zum Vorspann der ARD-Krimiserie «Tatort». Es stellt damit klar, ob die Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa als Urheberin des berühmten Vorspanns genannt werden muss und ob der Trailer Bestsellerstatus hat. Dann ...