München (dpa) - Das Oberlandesgericht München verkündet heute seine Entscheidung zum Vorspann der ARD-Krimiserie «Tatort». Es stellt damit klar, ob die Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa als Urheberin des berühmten Vorspanns genannt werden muss und ob der Trailer Bestsellerstatus hat. Dann ...

Kommentare

(2) k5250 · 10. Februar 2011
ob da mal wieder jemand geldgeil ?
(1) TUIT · 10. Februar 2011
Ist das nicht der laufende Typ mit den Kringeln und so? Dann muss der "Renner" aber auch genannt werden und noch ein wenig Geld kriegen. (Ob ich Dad sagen soll, er soll sich mal kümmern?)
 
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