Gericht unterstützt Abtreibungsverbot: Ein zäher Weg für Chefarzt Volz
In einem Aufsehen erregenden Rechtsstreit um das Abtreibungsverbot am Klinikum Lippstadt musste der Mediziner Joachim Volz eine juristische Niederlage hinnehmen. Das Arbeitsgericht Hamm entschied, dass seine Klage gegen die Dienstanweisung des katholischen Trägers des Klinikums abgewiesen wird. Eine ausführliche Begründung des Urteils steht noch aus, doch Richter Klaus Griese wies darauf hin, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner unternehmerischen Freiheit berechtigt sei, derartige Vorgaben zu machen. Besonders heikel wird die Situation durch die ungewöhnlichen Umstände der Fusion mit einem katholischen Träger, der seit Februar 2025 medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche weitgehend untersagt. So sind Eingriffe auch bei schweren Fehlbildungen des Fötus nur erlaubt, wenn Leib und Leben der Schwangeren unmittelbar bedroht sind. Diese strengeren Vorgaben betreffen auch die Privatpraxis von Volz in Bielefeld, was die Gesamtsituation nochmals verkompliziert. Geschäftsführer Hauke Schild verteidigt die Maßnahme als Teil der unternehmerischen Freiheit, während Volz’ Anwalt Till Müller-Heidelberg das Eingreifen des Trägers in ärztliche Entscheidungen als problematisch betont. Volz selbst kritisiert den Zwang, ethische und medizinische Entscheidungen gegen das Urteil eines katholischen Trägers treffen zu müssen. Sein Kampf geht weiter und wird von einer Öffentlichkeit mit wachsender Unterstützung begleitet: Eine Petition zur Unterstützung seiner Sache erreichte bereits 232.000 Unterschriften. Die Debatte um Abtreibungsrechte wird von einer aktiven Zivilgesellschaft begleitet, die auch auf der Straße klar Stellung bezieht. Bei einer Protestveranstaltung unterstützten rund 2.000 Teilnehmer Volz, während der Mediziner eine eindrucksvolle Zahl auf einer Tafel in die Höhe hielt. Die Unterschriftenaktion, die Volz ins Leben gerufen hat, sieht er als ein klares Zeichen der Notwendigkeit von Vernunft und Menschlichkeit im Gesundheitswesen. Volz plant, in die nächste Instanz zu gehen, insbesondere nachdem ein vorheriger Gütetermin im Frühjahr gescheitert war. Trotz des aktuellen Rückschlags zeigt er sich unermüdlich und hoffnungsvoll, dass der lange Atem schließlich zu einem gerechten Ergebnis führen wird.

