Gericht stellt Verfahren gegen Limburger Bischof nach Zahlung ein

Hamburg (dpa) - Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Tebartz-van Elst wegen falscher eidesstattlicher Versicherung vorläufig eingestellt. Als Auflage muss der Kirchenmann 20 000 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst beantragt. Die Ermittler waren der Auffassung, dass der Bischof im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien falsche Angaben gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft hat er Einstellung jetzt aber zugestimmt.

Justiz / Kirchen
18.11.2013 · 14:20 Uhr
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