Hamburg (dpa) - Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Tebartz-van Elst wegen falscher eidesstattlicher Versicherung vorläufig eingestellt. Als Auflage muss der Kirchenmann 20 000 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen ...

Kommentare

(2) BranVan · 18. November 2013
Billiger als jetzt ein Verfahren durchzuziehen. Und Sache vom Tisch....
(1) k250271 · 18. November 2013
20k, bei den gehältern n witz...
 
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