Hamburg (dpa) - Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Tebartz-van Elst wegen falscher eidesstattlicher Versicherung vorläufig eingestellt. Als Auflage muss der Kirchenmann 20 000 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen […] mehr

Kommentare

2BranVan18. November 2013
Billiger als jetzt ein Verfahren durchzuziehen. Und Sache vom Tisch....
1k25027118. November 2013
20k, bei den gehältern n witz...