Hamburg (dpa) - Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Tebartz-van Elst wegen falscher eidesstattlicher Versicherung vorläufig eingestellt. Als Auflage muss der Kirchenmann 20 000 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen ...