Gericht stärkt Rechte leiblicher Väter
Straßburg (dpa) - Ein Kind hat Anspruch auf seinen leiblichen Vater. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Die Richter in Straßburg bezeichneten das als ein unumstößliches Grundrecht. Auch wenn der Vater nach der Geburt keinen Kontakt zu seinem Kind hatte. Nach dem Urteil kann ein Nigerianer nun hoffen, seine fünfjährigen Zwillinge doch kennenzulernen. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hatte dem abgewiesenen Asylanten den Umgang mit ihnen verwehrt. Die Entscheidung habe aber nicht das Wohl der Kinder berücksichtigt, hieß es in dem Straßburger Urteil.