Gericht: Rausschmiss nach 48 Semestern war rechtens

Lübeck (dpa) - Die Universität Lübeck darf einen Dauerstudenten rauswerfen, der nach 48 Semestern immer noch keinen Abschluss hat. Das hat das Verwaltungsgericht in Schleswig entschieden. Der Student habe keine Chance gehabt, noch einmal zur Prüfung zugelassen zu werden, sagte eine Gerichtssprecherin. Er war seit dem Wintersemester 1985/86 für das Fach Humanmedizin eingeschrieben. 2009 hat ihn die Uni exmatrikuliert. Dagegen hatte der Mann geklagt.

Hochschulen / Urteile
20.09.2011 · 18:45 Uhr
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