Gericht lehnt Eilantrag zu Kieler Mandaten ab
Kiel (dpa) - Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht hat einen Eilantrag von Grüne und SSW zur Mandatsverteilung im Kieler Landtag als unzulässig abgelehnt. Ob CDU und FDP ihre umstrittene Drei-Stimmen-Mehrheit im Landtag tatsächlich behalten, ist jedoch weiter noch nicht sicher. Neben dem Eilantrag hatten Grüne und SSW eine Normenkontrollklage gegen das Wahlgesetz eingereicht. Das Landesverfassungsgericht soll klären, ob die von dem Gesetz vorgegebene Deckelung der Ausgleichsmandate verfassungskonform ist.