Gericht: Heatball-Satire verstößt gegen EU-Recht

Aachen (dpa) - Eine Satire-Aktion mit Glühlampen verstößt nach einem Gerichtsbeschluss gegen das EU-Glühlampenverbot. Glühlampen blieben Glühlampen, auch wenn sie Heatball heißen, begründete das Verwaltungsgericht Aachen seinen Eilbeschluss. Sie dürften nicht verkauft werden. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung der Bezirksregierung Köln, die die Satire-Aktion gestoppt hatte. Zwei Initiatoren der Aktion hatten gegen diese Entscheidung geklagt. Sie hatten die Glühbirnen als «Heatballs» bezeichnet, weil die Lampen 95 Prozent ihrer Energie als Wärme abgäben und nur 5 Prozent als Licht.

Prozesse / Energie / Buntes
26.07.2011 · 15:12 Uhr
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